FEA in Coronazeiten
Auch wenn berufliche Fortbildungen aktuell stattfinden dürfen und sollen: vieles ist derzeit unsicher und im Fluss in der Fortbildungslandschaft. Informationen dazu, was in der FEA gilt, gibt es hier. Das betrifft auch der die Teilnahme an online-Formaten.
Grundinformationen
Die Basisinformationen zur FEA sind in verschiedenen thematischen Info-Blättern zusammengestellt. Sie werden ständig aktualisiert.
In den Standards finden Sie einen Überblick über die grundlegenden Rahmenbedingungen der FEA. Über die Infos zur individuellen Fortbildung erhalten Sie Detail-Infos zu den Wahlmöglichkeiten, Richtlinien und den flexiblen Optionen der individuell gewählten Fortbildungen. In Ergänzung dazu finden Sie in den Infos zu Präzedenzfällen Erklärungen und Beispiele, welche Fortbildungen mit wie vielen Tage in der FEA angerechnet werden.
Fortbildungspläne
Der Fortbildungsplan ist das zentrale Instrument der Planung und Genehmigung der individuell gewählten Fortbildungen. Hier können Sie die aktuelle Fassung des Fortbildungsplans als PDF herunterladen und elektronisch oder händisch ausfüllen.
Außerdem finden Sie hier ein Formular, mit dem Sie Änderungen in Ihrem bereits eingereichten Fortbildungsplan mitteilen und genehmigen lassen können oder bislang nur locker geplante Fortbildungen konkretisieren können (Fortbildungsplan Einzelmaßnahmen).
Supervision / Coaching / Geistliche Begleitung
Diese drei Formen der beruflichen Begleitung unterscheiden sich: Supervision ist eine reguläre Form der beruflichen Reflexion. Sie kann im Rahmen der FEA aus verschiedenen Anlässen genutzt werden. Coaching ist ebenfalls eine Variante der beruflichen Begleitung – allerdings ist es bislang weniger standardisiert als die Supervision. Geistliche Begleitung zielt auf die Vertiefung der persönlichen Spiritualität. Sie kann zusätzlich zu Supervision bzw. Coaching beantragt werden.
Alle drei Formen werden eigens von der ELKB im Rahmen der FEA gefördert. Da sie nicht von der FEA sondern direkt vom Fortbildungsreferat finanziert werden, bedürfen sie eines eigenen Genehmigungsweges. Dafür steht ein eigenes Formular zur Verfügung (Antrag für Supervision etc). In einem Merkblatt erfahren Sie alles Nähere (Infos zur Supervision etc).
Downloads
- FEA in Corona-Zeiten: PDF
- Standards: PDF
- Infos zur individuellen Fortbildung: PDF
- Infos zu den Präzedenzfällen: PDF
- Fortbildungsplan: PDF
- Fortbildungsplan Einzelmaßnahmen: PDF
- Infos zur Supervision: PDF
- Supervisions Antrag: PDF
- Infos zur Kinderbetreuung: PDF
- Kinderbetreuung Antrag: PDF
- Kollegiale Beratung: PDF
- Fahrtkosten: Infos zur Reisekosten-Abrechnung und Fahrten zu individ. gewählten Fortbildungen
- allg. Infos zur Studienreise: PDF
- Studienreise: Infos zur A1-Bescheinigung und Antrag der A1-Bescheinigung
- Hinweise bei pfarramtlicher Geschäftsführung: PDF
- Startphase im Probedienst: Checkliste von VBV
- Infos zur Uni-FEA: PDF
- Ende der FEA-Zeit: Abrechnungsformular für individuelle Fortbildungen und Feedbackback-Bogen
Kinderbetreuung
Eine zentral organisierte Kinderbetreuung wird in der FEA aufgrund der geringen Größe der Einrichtung und der unterschiedlichen Fortbildungsformate und der jeweiligen individuellen Bedürfnisse nicht angeboten. Vielmehr gibt es die Möglichkeit, Begleitpersonen zu Regionalgruppentreffen mitzunehmen oder Zuschüsse zu Kinderbereuungskosten bei FEA-Maßnahmen zu bekommen. In der Info zur Kinderbetreuung erfahren Sie Einzelheiten. Mit dem Antrag zu Kinderbetreuung können Sie Zuschussanträge stellen.
Kollegiale Beratung
Kollegiale Beratung ist ein wichtiger Baustein in der Arbeit der Regionalgruppe. Die Methode ist nicht neu, aber einfach und effektiv. Eine Kurzanleitung wurde uns dankenswerterweise vom „RPZ Heilsbronn“ bzw. dem „Institut für kollegiale Beratung e.V.“ zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.
Fahrtkosten
Ab 1.9.19 sind die Reisekosten-Abrechnungen innerhalb der FEA neu geregelt. Dies betrifft alle Gruppen, die 2018 und später begonnen haben und bezieht sich sowohl auf die Fahrten zur Regionalgruppe (Pfarrer*innen im Probedienst und Mentor*innen) als auch auf Fahrten zu individuell gewählten Fortbildungen. Grundsätzlich werden Fahrtkosten zur Fortbildungen im Rahmen der FEA übernimmen (Ausnahme: Fahrten zu Supervisionen). Eine Übersicht zu den einzelnen Regelungen bekommen Sie im Infoblatt Reisekosten innerhalb der FEA.
Zur Abrechnung von Fahrten zu individuell gewählten Fortbildungen tragen Sie diese jede für sich in ein Formular ein (am besten zeitnah!) und geben Sie am Ende der FEA-Zeit gebündelt ab. Für Fahrten zur Regionalgruppe erhalten Sie individualisierte Formulare von Ihren Mentor*innen.
Studienreise
Eine Studienreise kann Teil der Regionalgruppen-Tagungen sein. Informationen zu den Voraussetzung und Rahmenbedingungen für eine Studienreise im Rahmen der FEA finden sich im Infoblatt Studienreise. Aktuell (seit Juni 2019) müssen für Studienreisen sog. A1-Bescheinigungen von der ELKB bzw. vom Träger der Sozialversicherung beantragt werden. Hier gibt es Information zur A1-Bescheinigungen und Antragsformular für die A1-Bescheinigung.
Pfarramtliche Geschäftsführung im Probedienst
Pfarramtliche Geschäftsführung kann bei Berufsanfänger*innen als Herausforderung erlebt werden. Hier finden Sie Hinweise, wie Sie Entlastung bzw. Unterstützng bekommen.
Startphase im Probedienst
Übergänge haben es oft in sich. Dankenswerterweise hat die VBV eine Checkliste für den Dienstantritt im Probedienst zusammengestellt, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.
Uni-FEA
Für alle, die ihren Probedienst an einer Universität oder Hochschule absolvieren, gibt es ein spezielles Programm, das darauf abzielt, die pastorale Identität der Pfarrer*in in der Wissenschaft zu stärken. Grundinformationen finden sich in der Info zur Uni-FEA. Einzelheiten der Umsetzung werden individuell vereinbart.
Beurteilung
Allgemeine Hinweise der ELKB zum Probedienst und zur Beurteilung am Ende des Probedienstes finden Sie im Intranet unter: https://www2.elkb.de/intranet/node/3616
Ende der FEA-Zeit
Am Ende FEA-Zeit müssen alle Nachweise über individuell gewählte Fortbildungen selbständig im Büro der FEA eingereicht werden, also alle Teilnahmebestätigungen und Kostennachweise. Die Kosten stellen Sie bitte in diesem Abrechnungsformular zusammen. Die Teilnahme-Bestätigung Ihrer Regionalgruppe wird direkt uns von den Mentor*innen zugeschickt.
Bitte beachten Sie: Ohne das selbständige Einreichen Ihrer Unterlagen erhalten Sie keine Bestätigung Ihrer FEA-Pflicht – und können somit keine Anstellungsfähigkeit von der ELKB bekommen!
Am Ende der Regionalgruppenzeit werden alle Teilnehmenden gebeten, einen Feedback-Bogen als Rückmeldung für den Mentor*innen und v.a. für den Studienleiter auszufüllen. Er kann hier eingesehen werden (Feebback-Bogen).
Informationen für Mentor*innen
Alle Informationen für Mentor*innen finden sich in der Cloud der ELKB unter „FEA-Austauschordner“. Denn die meisten Unterlagen enthalten personalisierte, schützenswerte Informationen. Um Zugang zu diesen Informationen zu bekommen, muss eine Anmeldung im Intranet erfolgt sein und man muss sich bereits einmalig bei der Cloud angemeldet habe. Dann kann der „FEA-Austauschordner“ und der entsprechende Ordner für die Regionalgruppe durch die FEA freigeschaltet werden.